Allerdings wurde der Beschuldigte von der Polizei bereits in Thun angehalten, sodass er nur eine kurze Strecke bereits zurückgelegt hatte. Im Weitern wurde diese Widerhandlung um 14:00 Uhr an einem Mittwochnachmittag begangen, zu welchen Zeitpunkt mit einem höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen war, als dies beispielsweise bei der nachfolgend zu beurteilenden ersten Tatbegehung vom 29. Oktober 2017 der Fall gewesen ist.