Die Länge der zurückgelegten Strecke, die effektive Fahrzeit und die Tageszeit im Zeitpunkt der Widerhandlung respektive die Grösse des Verkehrsaufkommens. Der Beschuldigte beabsichtigte von Thun nach Spiez zu fahren und damit eine Strecke von 10 km zurückzulegen. Allerdings wurde der Beschuldigte von der Polizei bereits in Thun angehalten, sodass er nur eine kurze Strecke bereits zurückgelegt hatte.