Betreffend die Intensität ist jedoch festzuhalten, dass das anale Eindringen in eine Frau, welche dazu nicht vorbereitet ist, enorme Schmerzen zur Folge haben kann, was konkret auch eingetreten ist. Denn erst durch den Schmerz des analen Eindringens ist die Privatklägerin aus ihrem Tiefschlaf erwacht. Hinsichtlich der Folgen der Tat für die Geschädigte lässt sich feststellen, dass der Vorfall für sie sehr belastend und demütigend war und bei ihr Angst auslöste. Im Weiteren hat die Tat die Privatklägerin psychisch belastet, sodass diese in der Folge eine Psychologin besuchen musste, um das Vorgefallene zu verarbeiten.