33 Beurteilung hat nach der konkreten Methode zu erfolgen, wobei für ein und dieselbe Tat gesamthaft das alte oder das neue Recht angewendet werden muss. Vorliegend sind folgende Vergehen vor dem 1. Januar 2018 begangen worden: - Schändung, begangen am 4. März 2017; - Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Führen eines Motorfahrzeugs ohne Berechtigung, begangen 29. Oktober 2017. Diesbezüglich ist demnach nachfolgend zu prüfen, ob das geltende oder das alte Recht anwendbar ist.