14.2. Subsumtion Beweismässig erstellt ist, dass der Beschuldigte als einziger den Mietvertrag unterzeichnet hat und damit auch für das Lokal verantwortlich ist. Ebenfalls beweismässig erstellt ist, dass es sich um einen öffentlich zugänglichen Raum handelt, in welchem Getränke gegen Entgelt konsumiert worden sind, zumal entsprechende Kassenbelege, ein Serviceportemonnaie und ein gefüllter Kühlschrank vor Ort festgestellt wurden.