29 III. Rechtliche Würdigung 12. Vorbemerkung Gegenstand der nachfolgenden rechtlichen Würdigung bilden infolge der beschränkten Berufung durch den Beschuldigten lediglich der Vorwurf der Schändung (Ziff. I. 1 der Anklageschrift) sowie der Vorwurf wegen Übertretungen gegen das Gastgewerbegesetz (Ziff. I. 4 der Anklageschrift). Die Schuldsprüche betreffend die Vorwürfe zu den Ziffern I. 2 – I. 4 der Anklageschrift sind bereits rechtskräftig, sodass auf weitere Ausführungen hierzu verzichtet wird. 13. Vorwurf der Schändung