Der Zugang zur Lokalität ist gewöhnlich verschlossen. Geöffnet werden kann die Lokalität vom Beschuldigten sowie rund 15 Personen, die Zugang zum gesicherten Schlüsseltresor haben. Soweit die Lokalität geöffnet ist, kann man durch die offene Türe eintreten und muss für den Eintritt kein Entgelt entrichten. In der Lokalität wurde geraucht, obwohl kein Fumoir vorhanden war. Ferner wurden alkoholische Getränke konsumiert. Für die Getränke muss ein Entgelt in unbestimmter Höhe entrichtet werden. Als Mieter ist der Beschuldigte für den Betrieb der Bar verantwortlich.