11.2.3. Gesamtwürdigung/Erstellter Sachverhalt Gestützt auf die vorangehende Beweiswürdigung ist übereinstimmend mit den Ausführungen der Vorinstanz demnach erstellt, dass der Beschuldigte seit Juni 2016 Mieter eines Kellerlokals an der L.________ (Strasse) in Thun ist. Der monatliche Mietzins beläuft sich auf CHF 800.00. In den vom Beschuldigten gemieteten Räumlichkeiten befanden sich diverse Sofas, Sitzmöglichkeiten, eine Bar, ein Kühlschrank mit Getränken, eine Kaffeemaschine, eine Mikrowelle und ein Glückspielautomat. Der Zugang zur Lokalität ist gewöhnlich verschlossen.