Im Weiteren konnte er auch exakt angeben, dass bespielweise das festgestellte Geld hinter der Bar Rückgeld von jemandem sei. Wie hätte er diese Aussage tätigen können, ohne anwesend gewesen zu sein. Im Weiteren wäre für den Beschuldigten kein Anreiz erkennbar, wieso er dieses Lokal mieten und den Mietzins – immerhin einen Teil davon – bezahlen sollte, wenn er davon gar nicht profitieren könnte. Seine Aussagen betreffend die Einrichtung, die Abläufe und die Gewohnheiten hinsichtlich der Bezahlung im Lokal sind viel zu detailreich ausgefallen, als dass davon ausgegangen werden könnte, dass er sich fast nie dort befunden habe.