Im Weiteren machte der Beschuldigte in der ersten Einvernahme geltend, dass sie 15 Personen seien, die zum Lokal über den Schlüsseltresor Zugang hätten, er sich aber seit 7 respektive 8-9 Monaten nicht mehr im Lokal befunden habe (pag. 228 Z. 70, 100). Führt dann aber im Anschluss aus, am 26. oder 27. Juni 2018 (vor einem Monat) zuletzt im Lokal gewesen zu sein (pag. 228 Z. 70, 100). An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung stellte er sich dann auf den Standpunkt, dass er nie dort gewesen sei (pag. 638 Z. 44). Er habe vielleicht einmal beim Vorbeilaufen ein Bier mitgenommen (pag. 228 Z. 103).