857 Z. 416 f.), weshalb sie wohl kaum gerade Sex beim Beschuldigten gehabt hätte. Dieses Aussageverhalten des Beschuldigten stellt ein Paradebeispiel für seine Aussagestruktur während allen Einvernahmen dar. Seine ersten Aussagen sind nämlich stets eher vorsichtig gewesen und haben im Verlaufe des Verfahrens mit jeder einzelnen Einvernahme respektive Nachfrage eine Steigerung erfahren. Dies konnte man auch bezüglich seines Erinnerungsvermögens feststellen. So konnte er sich zu Beginn an nichts mehr erinnern und Jahre nach dem Vorfall, ist er sich sicher, dass nichts vorgefallen ist.