Gestützt auf den forensischtoxikologischen Abschlussbericht vom 7. April 2017 ist erstellt, dass der Beschuldigte nur positiv auf Kokain, nicht aber auf THC getestet worden ist (pag. 440). Dies obwohl der Beschuldigte angab, dass er 3-4 Joints geraucht habe und sich deshalb an nichts mehr erinnern könne und aus diesem Grund unzurechnungsfähig gewesen sei (pag. 311 Z. 42 f.). Augenfällig ist zudem – wie die Vorinstanz zutreffend festgestellt hat – dass sich der Beschuldigte mit seinen Aussagen in eine übertriebene Opferrolle stellt (pag. 723). Er sei wegen des Cannabiskonsums unzurechnungsfähig gewesen und jemand habe ihm bestimmt KO-Tropfen in den Drink geleert (pag. 312 Z. 61 ff.).