Erst nachdem die Erkenntnisse des IRM und KTD vorgelegen haben, gab er an, sich an nichts mehr erinnern zu können. Sein Aussageverhalten legt demnach den Verdacht nahe – wie die Staatsanwaltschaft oberinstanzlich zutreffend ausgeführt hat – dass der Beschuldigte zu Beginn damit gerechnet hatte, dass die körperlichen Untersuchungen bei der Privatklägerin einen Sexualkontakt belegen könnten und er deshalb mit seinen Aussagen sehr zögerlich war (pag. 864). Im Rahmen der oberinstanzlichen Verhandlung – Sage und Schreibe 4 Jahre nach dem Vorfall – führte er dann plötzlich im Widerspruch zu früheren Aussagen aus, dass er sich zu 100% sicher sei, dass es nicht zu einem Geschlechts-/Analverkehr