Seine Aussagen waren aber zu wenig präzise und konstant, um hieraus ein Geständnis ableiten zu können. Augenmerklich ist im Weiteren, dass bei Betrachtung der Aussagenhistorie des Beschuldigten auffällt, dass dieser in dieser ersten Einvernahme mit seinen Aussagen sehr vorsichtig gewesen ist und er den Anschein machte, sich alle Optionen offenbehalten zu wollen (vgl. pag. 866 f.; 863). Erst nachdem die Erkenntnisse des IRM und KTD vorgelegen haben, gab er an, sich an nichts mehr erinnern zu können.