856 Z. 371 ff.). Sie sei «mega» verwirrt, erschrocken und richtig starr gewesen. Der Beschuldigte sei danach auf seine Seite rübergegangen und habe sich dort hingesetzt. Sie habe sich nach K.________ umgeschaut, der nicht mehr da gewesen sei (pag. 358 Z. 75 ff.). Sie habe zuerst eine Zeit lang liegen bleiben müssen, weil sie Angst hatte (pag. 358 Z. 78 f.). Sie habe danach die Decke um sich gewickelt und habe während ca. einer Minute an die Türe geklopft, wo J.________ geschlafen habe. Diese habe dann die Türe geöffnet, die Privatklägerin sei zu ihr hineingegangen und habe ihr weinend erzählt, was passiert sei (pag. 358 Z. 83 ff.; 365 Z. 93 ff.: 856 Z. 373 f.).