Betreffend den Vorwurf der analen Penetration führte die Privatklägerin – entgegen der Auffassung der Verteidigung – stets gleichbleibend und konstant aus, dass sie sich in einem komischen Zwischenschlaf befunden und plötzlich «mega» Schmerzen empfunden habe. Sie sei davon aufgewacht und habe bemerkt, dass es sich dabei um den Beschuldigten gehandelt habe, der daran gewesen sei, anal in sie einzudringen. Sie sei dabei auf der linken Seite gelegen und habe das rechte Bein über dem linken angewinkelt gehabt. Sie habe in der Folge den Beschuldigten «weggemüpft» und sich anschliessend eingeigelt (pag. 358 Z. 74 ff.; 365 Z. 89 ff.; 642 Z. 41 ff.; pag. 856 Z. 371 ff.)