Ihre letzte Aussage, wonach sie den Vaginalverkehr bejahte und geltend machte, dass eine Frau ja merke, wenn jemand vaginal eingedrungen sei, ist in Anbetracht dessen, dass seit dem Vorfall schon mehrere Jahre vergangen sind, weniger glaubhaft. Angesichts ihrer erhöhten Blutalkoholkonzentration und ihres Schlafzustandes ist es allerdings nachvollziehbar und erscheint authentisch, dass die Privatklägerin nicht mehr detailreich rekapitulieren kann, was vor dem angeblichen Analverkehr, von welchem sie gemäss ihren eigenen Aussagen erst erwacht sei, genau passiert ist.