Oberinstanzlich gab sie zu Protokoll: «Wo er vaginal eingedrungen ist, habe ich wie geträumt, dass ich mit K.________ Sex habe.» (pag. 856 Z. 346 ff.). Auf Nachfrage, ob sie das vaginale Eindringen demnach nur geträumt habe, sagte sie: «Also ich habe es so wahrgenommen. Ich habe es auch in Wirklichkeit wahrgenommen. Ich bin ja dann erwacht.» (pag. 857 Z. 394 ff.). Auf weitere Nachfrage, warum sie das Gefühl habe diese vaginale Penetration wirklich wahrgenommen zu haben, antwortete sie: «Ja das weiss man ja als Frau, wenn jemand eingedrungen ist oder nicht.». Am glaubhaftesten dürfte hierbei die tatnächste Einvernahme vom 4. März 2017