639 Z, 22 ff.). An der oberinstanzlichen Verhandlung vom 11. März 2021 führte er aus, dass er den Mietvertrag für das Lokal unterschrieben habe, aber nicht erkannt habe, welche Konsequenzen dies mit sich bringe (pag. 851 Z. 134 ff.). Auf Frage was im Kellerlokal gemacht wurde, gab er an, dass sie mit Karten und Steinen gespielt hätten (pag. 851 Z. 56 ff.). Zudem gab er an, dass er die Lokalität «vielleicht einmal im Monat» besucht habe (pag. 851 Z. 138 ff.). 11. Beweiswürdigung durch die Kammer