zur Verfügung. a) Aussagen des Beschuldigten Anlässlich der Einvernahme vom 31. Juli 2018 gab der Beschuldigte an, dass ca. 15 Personen Zugang zur Lokalität hätten (pag. 347 Z. 67). Er sei die letzten 8 – 9 Monate nicht mehr dort gewesen. Die vorhandenen Spirituosen würden von seiner ehemaligen Bar stammen (pag. 347 Z. 74 ff.). Er führte aus, dass er seit 1.5 Jahren Mieter des Lokals sei (pag. 347 Z. 79 ff.). Es handle sich beim Lokal einfach um einen Privatraum (pag. 347 Z. 93 ff.).