Wie nachfolgend zu sehen sein wird, werden die Aussagen des Beschuldigten nochmals kurz zusammengefasst. Soweit sich weitere ergänzende und/oder präzisierende Ausführungen zu den einzelnen Beweismitteln aufdrängen, erfolgen diese im Rahmen der konkreten Beweiswürdigung der Kammer. Die vorliegenden Beweismittel werden – der guten Ordnung halber – nachfolgend dennoch kurz aufgelistet.