856 Z. 346 ff.). Auf Vorhalt, dass sie ausgesagt habe, dass sie das vaginale Eindringen geträumt habe, führte sie aus, dass sie dies so wahrgenommen habe, dann sei sie erwacht (pag. 857 Z. 394 ff.). Sie habe seither versucht eine Beziehung aufzubauen, aber dies habe nicht funktioniert, da sie niemandem vertrauen könne (pag. 857 Z. 407 ff.). c) Aussagen der weiteren Beteiligten J.________ gab in der Einvernahme vom 13. März 2017 hinsichtlich des Kerngeschehens zu Protokoll, dass sie sich im Schlafzimmer des Beschuldigten eingeschlossen habe, da sie sich schlecht gefühlt habe (pag. 373 Z. 51 ff.).