Sie sei seither nicht mehr in seiner Wohnung gewesen. Allerdings habe sie sich vor Neujahr vor seiner Wohnung befunden, da ihre Kollegin beim Beschuldigten vermutlich habe Kokain holen wollen. Sie habe sich dann mit dem Taxi auf den Nachhauseweg begeben (pag. 644 Z. 18 ff.). Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung vom 11. März 2021 führte die Privatklägerin aus, dass sie mit dem Beschuldigten keinen Kontakt mehr habe, aber man sehe sich viel, da sie denselben Kollegenkreis hätten (pag. 855 Z. 308 ff.). Seit dem Vorfall sei sie nicht mehr in seiner Wohnung gewesen, jedoch einmal kurz vorne dran mit einer Kollegin (pag. 855 Z. 319 ff.).