Ob sie das Gefühl habe, dass der Beschuldigte eingedrungen sei oder, ob er dies nur versucht habe, sagte sie, dass er schon ein wenig eingedrungen sei, da sie grosse Schmerzen verspürt habe (pag. 366 Z. 129 ff.). Der Beschuldigte sei hinter ihr auf dem Sofa gekniet (pag. 367 Z. 157). Anlässlich der Hauptverhandlung vom 12. Mai 2020 bestätigte die Privatklägerin ihre bisherigen Aussagen (pag. 642 Z. 27). Sie führte ergänzend aus, dass sie aufgrund des übereinstimmenden Kollegenkreises den Beschuldigten oft sehe, ihn aber versuche zu meiden (pag. 644Z. 1 ff.). Sie sei seither nicht mehr in seiner Wohnung gewesen.