365 Z. 87 ff.). Sie habe nur noch raus wollen, habe die De- 16 cke um sich genommen und an die Zimmertüre geklopft, wo sich J.________ befunden habe (pag. 365 Z. 93 ff.). Auf Frage, ob sie den Akt genau beschreiben könne, führte sie aus, dass sie sich im Halbschlaf befunden habe. Sie sei auch betrunken gewesen und habe das Gefühl gehabt, dass es sich um einen Traum handle (pag. 366 Z. 107 ff.). Ob sie das Gefühl habe, dass der Beschuldigte eingedrungen sei oder, ob er dies nur versucht habe, sagte sie, dass er schon ein wenig eingedrungen sei, da sie grosse Schmerzen verspürt habe (pag.