364 Z. 45). Sie erzählte erneut, dass der Beschuldigte vor dem Vorfall generell anstössige Bemerkungen gemacht habe (pag. 365 Z. 77 ff.). Hinsichtlich des Kerngeschehens führte sie aus, dass sie sich in einem komischen Schlaf respektive in einem Halbschlaf befunden habe. Sie habe zuerst gedacht, dass sie träume und habe sich gefragt, was K.________ da hinter ihr genau mache. Sie habe plötzlich anal starke Schmerzen empfunden. Sie habe sich dann umgedreht und habe gesehen, dass es sich dabei um den Beschuldigten gehandelt habe. Sie sei seitlich auf dem Bauch gelegen und habe ein Bein angewinkelt gehabt. Sie habe ihn weggestossen (pag. 365 Z. 87 ff.).