340 Z. 267). Nachdem er geraucht habe, hätte er keine Kontrolle mehr über sich gehabt (pag. 336 Z. 88 ff.). Auf Frage, was die Frauen zu ihm gesagt hätten, gab er an, dass eine gesagt habe, dass er von ihrem Rechtsanwalt hören werde, er wisse aber nicht warum (pag. 337 Z. 121 ff.). Auf Frage, ob die Privatklägerin sich ihm körperlich angenähert habe, sagte er, dass er dies nicht wisse (pag. 338 Z. 188 f.). Auf Vorhalt der Chat-Nachricht, die er J.________ gesendet hat, führte er aus, dass er nicht mehr wisse, warum er ihr dies geschrieben habe, er sei nicht mehr ganz bei sich gewesen (pag. 339 Z. 223 f.).