14 sich liegen bemerkt, mehr wisse er nicht (pag. 312 Z. 82 ff.). Er führte sodann wiederholend aus, dass er sich schäme dafür und er noch gar nicht realisieren könne, was passiert sei (pag. 313 Z. 144 ff.). Auf Frage, auf welcher Seite er sich befunden habe, als es zum Geschlechtsverkehr zwischen der Privatklägerin und ihm gekommen sei, sagte er «Auf der kurzen Seite. Dort befand ich mich als ich aufgewacht bin.» (pag. 313 Z. 151 ff.). Auf Frage, wie er in die Privatklägerin eingedrungen sei, gab er an, dass er das nicht wisse und nicht sagen könne (pag. 314 Z. 162 ff.).