312 Z. 54 ff.). Auf Frage, was genau passiert sei, antwortete er, dass er dies nicht wisse, aber er schäme sich für das, was vorgefallen sei (pag. 312 Z. 61 ff.). Es habe wahrscheinlich mit dem Joint zu tun und es habe ihm wohl noch jemand KO Tropfen verabreicht (pag. 312 Z. 64 ff.). Er führte aus, dass die Privatklägerin mit K.________ Sex auf dem Sofa gehabt hätte und er sich im Rausch neben dran befunden habe (pag. 312 Z. 81 ff.). Als er dann zwischen durch wach gewesen sei, habe er die Privatklägerin neben