10.1. Ziff. I. 1. der Anklageschrift; Vorwurf der Schändung Vorweg ist festzuhalten, dass die Vorinstanz die Beweismittel ausführlich wiedergegeben hat. Hierfür wird auf die vorinstanzlichen Ausführungen verwiesen (pag. 714 ff.). Wie nachfolgend zu sehen sein wird, werden die Aussagen des Beschuldigten, der Privatklägerin und der weiteren Beteiligten dennoch erneut kurz zusammengefasst. Es wird allerdings darauf verzichtet – infolge bereits ausführlich erfolgter Wiedergabe durch die Vorinstanz – auch die objektiven Beweismittel nochmals zusammenzufassen.