10 Abend genau passiert sei. Dieser Satz werde bekanntlich deshalb eingefügt, damit durch das IRM/KTD kein Urteil vorweggenommen werde. Aus Sicht der Verteidigung sei ein anales Eindringen im Schlaf ohne Gleitmittel schmerzhaft und müsse zwingend Spuren hinterlassen. Es sei demnach erstellt, dass es zu keinem sexuellen Kontakt zwischen der Privatklägerin und dem Beschuldigten gekommen sei. Zweifel am Sachverhalt der Staatsanwaltschaft würden damit handfest vorliegen.