7.2.2. Ziff. I. 5. der Anklageschrift; Vorwurf Widerhandlungen gegen das Gastgewerbegesetz Aus dem Anzeigerapport vom 28. August 2018 gehe hervor, dass sich in der Kellerlokalität an der F.________ (Strasse) in Thun sieben Personen aufgehalten hätten. Es sei eine voll eingerichtete Bar vorgefunden worden. Die Leute hätten Getränke vor sich gehabt. Ebenfalls seien Kassenbons über den Kauf von 48 Bierflaschen, ein Serviceportemonnaie und ein Kühlschrank mit Getränken festgestellt worden. Dies seien deutliche Anzeichen, dass die anwesenden Personen ein Entgelt für die Konsumation hätten bezahlen müssen.