die Wohnung des Beschuldigten verlassen hat. Der ebenfalls alkoholisierte Beschuldigte hat sich anschliessend zur anderen Sofaseite begeben und sich der auf der linken Seite schlafenden Privatklägerin von hinten genähert. In Kenntnis des Zustands der Privatklägerin hat er mit seinen Fingern die Boxershorts und den Slip der Privatklägerin beiseitegeschoben und ist dann mit seinem Penis zuerst vaginal und anschliessend anal in die Privatklägerin eingedrungen. Als der Beschuldigte anal in die Privatklägerin eindrang, ist diese erwacht und hat den Beschuldigten mit ihrer Hand weggestossen.