Es sei schwer nachvollziehbar, dass der Alkoholkonsum nur Erinnerungslücken im eigentlichen Tatgeschehen zur Folge gehabt habe. Im Weiteren stelle sich der Beschuldigte in eine übertriebene Opferrolle, indem er angegeben habe, dass er nicht mehr zurechnungsfähig gewesen sei. Dies obwohl die übrigen Beteiligten ausgesagt hätten, dass er normal ansprechbar gewesen sei. Der Beschuldigte habe zudem wahrheitswidrig ausgesagt, Joints geraucht zu haben. Seine Aussagen seien dahingehend widersprüchlich, als dass er zu Beginn ausgesagt habe «de figgsch sone Schlampe u när so Problem, Mann» (pag. 316 Z. 307).