5.2 A.________ liess Gäste in seinem Lokal, welches über kein Fumoir verfügte, rauchen. 5.3 A.________ schenkte in seinem Barbetrieb Alkohol ohne Bewilligung aus. Gegenstand der nachfolgenden Beweiswürdigung bilden demnach einzig Ziff. I.1. und Ziff. I.5. der Anklageschrift. 7.2. Beweisergebnis der Vorinstanz