A.________ schob der betrunkenen und schlafenden C.________ im Wissen um deren aufgrund der Alkoholisierung und Schlaf bestehenden Urteilsunfähigkeit den Slip und die Boxershorts zur Seite, dran zunächst vaginal und anschliessend anal in C.________ ein, bis diese schliesslich erwachte und A.________ wegschob, worauf er aufhörte. Ziff. I. 5. der Anklageschrift 5. Übertretung gegen das Gastgewerbegesetz, mehrfach begangen am 29. Juni 2018 in Thun, F.________ (Strasse), Keller 5.1 A.________ führte wissentlich und willentlich einen Barbetrieb ohne Bewilligung.