7 erwähnt, zufolge der beschränkten Berufung in Rechtskraft erwachsen, weshalb auf weitere Ausführungen hierzu verzichtet wird. Dem Beschuldigten wird im Rahmen der Anklageschrift Folgendes vorgeworfen (pag. 549 f.; Hervorhebungen im Original): Ziff. I. 1. der Anklageschrift 1. Schändung Begangen am 4. März 2017, ca. 9 Uhr, in Thun, G.________ (Strasse)