II. 1 des Urteils); - der Schuldspruch wegen Widerhandlungen gegen das Gastgewerbegesetz und die zusammenhängenden Straf-, Kosten- und Entschädigungsfolgen (Ziff. II. 4 des Urteils); - die Höhe des Tagessatzes der ausgefällten Geldstrafe für die rechtskräftigen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (Ziff. II. 2 des Urteils); - die Höhe der Übertretungsbusse betreffend die rechtskräftigen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und die Widerhandlungen gegen das Gastgewerbegesetz (Ziff. II. 3 und 4); - die Anordnung der Landesverweisung (Ziff.