5 Gastgewerbes ohne Bewilligung, Ausschank von Alkohol ohne Bewilligung und Nichterfüllung der gesetzlichen Aufgaben (Rauchen lassen ohne Fumoir); Unter Ausscheidung der darauf entfallenden erstinstanzlichen sowie oberinstanzlichen Verfahrenskosten an den Kanton Bern sowie unter Ausrichtung folgender Entschädigung bzw. Genugtuung: a. Parteikosten für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte gemäss Honorarnote (erstinstanzliches sowie oberinstanzliches Verfahren);