a. Von der Anschuldigung der Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, mehrfach begangen, durch Führen eines Motorfahrzeugs ohne Berechtigung am 29. Oktober 2019 um 3:00 Uhr in Thun, H.________ (Strasse) sowie am 3. April 2019 um 14:00 Uhr in Thun, I.________ (Strasse). b. Von der Anschuldigung der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich mehrfach begangen in der Zeit vom Dezember 2018 bis 5. Juni 2019 in Thun durch Konsum von Kokain. B.