2. Berufung Mit Schreiben vom 15. Mai 2020 meldete die amtliche Verteidigung von A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) in dessen Namen form- und fristgerecht Berufung gegen das Urteil des Regionalgerichts Oberland 13. Mai 2020 an (pag. 697). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 5. August 2020 (pag. 708 ff.). Mit Eingabe vom 25. August 2020 reichte der Beschuldigte form- und fristgerecht die Berufungserklärung beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag. 762 ff.). In dieser beschränkte er seine Berufung auf den Schuldspruch wegen Schändung (Ziff. II. 1 des Urteils)