Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 6. Es wir die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im Schengener Informationssystem angeordnet (Art. 20 N-SIS-Verordnung). [Eröffnungsformel]