2. Folgende Gegenstände werden der beschuldigten Person nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegeben: - 1 Mietrechnung Nr. 4576 (S01) - 1 Mietvertrag (S02 - 1 Portemonnaie (S03) 3. Der beschlagnahmte Geldbetrag von CHF 1‘554.70 wird in der Höhe von CHF 1‘554.70 zur Deckung der Geldstrafe von CHF 1'600.00 verwendet.