1. Zur Bezahlung von CHF 10'000.00 Genugtuung an die Straf- und Zivilklägerin C.________. Soweit weitergehend wird die Forderung der Straf- und Zivilklägerin C.________ abgewiesen. 2. Für den Zivilpunkt werden keine Kosten ausgeschieden. VI. Weiter wird verfügt: 1. Die beiden Kassabons Denner (S06) werden bei den Akten gelassen.