1. Der A.________ mit Urteil der Staatsanwaltschaft des Kanton Bern, Region Oberland vom 20.06.2016 für eine Geldstrafe von 24 Tagessätzen zu CHF 100.00 gewährte bedingte Vollzug wird nicht widerrufen. 2. Die Probezeit wird um 2 Jahre verlängert. 3. Für das Widerrufsverfahren werden keine Verfahrenskosten ausgeschieden. IV. 1. [Amtliche Entschädigung Rechtsanwältin B.________] 2. [Amtliche Entschädigung unentgeltliche Rechtsvertretung C.________] V. A.________ wird in Anwendung von Art. 49 OR weiter verurteilt: