1. Zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Die Untersuchungshaft von 26 Tagen wird im Umfang von 26 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2 Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 40.00, ausmachend total CHF 1‘600.00. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 1’000.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 10 Tage festgesetzt. 4. Zu einer Landesverweisung von 7 Jahren.