1. Zu einer Geldstrafe von 18 Tagessätzen zu CHF 190.00, ausmachend total CHF 3'420.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'270.00. 3. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3'500.00. II. Weiter wird verfügt: