Er hat sich in der Schweiz wie erwähnt sehr gut integriert. Zudem handelt es sich bei dem vorliegend zu beurteilenden Delikt um seinen ersten – und zudem bloss leichten – Gesetzesverstoss. 17. Fazit Der Beschuldigte wird somit zu einer bedingten Geldstrafe von 18 Tagessätzen zu CHF 190.00, ausmachend total CHF 3’420.00, verurteilt. Die Probezeit wird auf zwei Jahre festgesetzt. 20 V. Kosten und Entschädigung