19 anständig und kooperativ, was jedoch erwartet werden kann und daher ebenfalls neutral zu werten ist. 16.2.3 Strafempfindlichkeit Eine besondere Strafempfindlichkeit liegt beim Beschuldigten nicht vor. 16.2.4 Fazit Strafe nach Berücksichtigung der Täterkomponenten Zusammenfassend wirken sich die Täterkomponenten weder straferhöhend noch strafmindernd aus. 16.3 Konkrete Strafe, Tagessatzhöhe und Strafvollzug Unter Berücksichtigung der Tat- und der Täterkomponenten resultiert somit eine Geldstrafe von 18 Tagessätzen.