Hier absolvierte er als Teil eines Integrationsprogramms zunächst einen sechsmonatigen Kurs als L.________. Von 2004 bis 2009 arbeitete er sodann als M.________ in N.________ (Ort) und im Jahr 2014 gründete er die E.________ GmbH, in der er seither als Geschäftsführer und Einzelzeichnungsberechtigter Gesellschafter fungiert. Der Beschuldigte verdient monatlich rund CHF 10'000.00 (brutto), ist geschieden und hat keine Kinder, unterstützt aber finanziell Familienangehörige in O.________ und in der Schweiz. Er ist nicht vorbestraft (zum Ganzen pag. 230 ff.).